FOKUS HAUTERKRANKUNGEN (G24)

Arbeitsmedizinische Vorsorge gegen Hauterkrankungen (G24)

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ehem. G24) Hauterkrankungen dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind.

Das bezieht sich vor allem auf Personen, die folgenden Tätigkeiten ausgesetzt sind:

  • Feuchtarbeit, die einen erheblichen Teil der Arbeitszeit einnimmt und bei der die Haut nicht durch persönliche Schutzausrüstung geschützt werden kann, besonders bei mechanischer und chemischer Einwirkung.
  • Arbeiten, bei denen die Hände regelmäßig einem feuchten Milieu ausgesetzt sind.
  • Berufe, in denen die Hände sehr intensiv und sehr häufig gereinigt werden müssen – häufig bedeutet in diesem Fall ca. 20 x am Tag.
  • Tätigkeiten, in denen die Haut mit chemischen Substanzen in Berührung kommt, z. B. mit Metallionen (z. B. von Chrom, Nickel, Kobalt), alkalischen Flüssigkeiten (z. B. wassergemischten Kühlschmiermitteln, Reinigungslösungen)

Außerdem empfiehlt sich die arbeitsmedizinische Vorsorge Hauterkrankungen (ehem. G 24) bei:

  • Arbeiten, bei denen die Haut vermehrt Kontakt hat mit natürlichen Stoffen wie Naturlatex, Mehle, Pflanzenbestandteile, Hölzer, Tierhaare, Tierschuppen (sowie andere tierische Proteine).
  • Regelmäßige Einwirkung von physikalischen Faktoren, wie z. B. von Mineralfasern, Schnitthaaren bei Friseuren, aktinischen (Ultraviolettstrahlung) und evtl. thermischen Reizen (Hitze und Kälte) sowie Mikrotraumen durch Metall- oder Glasteilchen.
  • Kontakt mit hautpathogenen Keimen (z. B. Pilzen), deren Wachstum und Ausbreitung in feuchten, warmen Milieus gefördert wird.

G 24 – Angebot oder Pflichtvorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge Hauterkrankungen kann eine Angebots- oder Pflichtvorsorge sein. Die Beurteilung der Tätigkeit erfolgt meist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Betrieb routinemäßig, z. B. von uns als Betriebsarzt, durchführen lassen sollte. Lässt die Gefährdungsbeurteilung den Schluss zu, dass eine G24-Untersuchung von Nöten ist, wird diese in der Regel vom Betriebsarzt selber durchgeführt.

Wie oft muss eine G24-Vorsorgeuntersuchung absolviert werden?
Eine Erstuntersuchung müssen Sie bei Ihrem Mitarbeitenden bereits vor Antritt der entsprechenden Tätigkeit durchführen lassen. Innerhalb von 12 Monaten sollte dann eine erste Nachuntersuchung stattfinden. Alle weiteren Nachuntersuchungen finden im Zeitraum zwischen 9 und 24 Monaten statt. Sollten Hauterkrankungen akut auftreten, auch in einem kürzeren Abstand.

Nutzen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Hauterkrankungen G24
Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es immer, besondere arbeitsbedingte Beanspruchungen und sich daraus ergebende Erkrankungen zu erkennen und zu verhindern. Sprich: Wir wollen dadurch Sorge tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden – in diesem speziellen Fall die Gesundheit der Haut – erhalten bleibt. Zudem wollen wir die Risiken einer bestimmten Tätigkeit weitestgehend minimieren.

Wichtige arbeitsmedizinische Vorsorge-Kombination: Infektionsschutz G42 und Hauterkrankungen G24

Die Pflichtvorsorge bei Tätigkeit mit Infektionsgefährdung nach G 42 und die Pflichtvorsorge Hauterkrankungen G24 sollten gerade in medizinischen, pflegerischen Bereichen kombiniert werden.