FÜR BETRIEBE MIT MEHR ALS 10 BESCHÄFTIGTEN

Bewusste Prävention. Bewusst gesund bleiben

Wenn in Ihrem Unternehmen über zehn Mitarbeitende beschäftigt sind, dann wird die schriftliche Vereinbarung über die betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische sowie sicherheitstechnische Regelbetreuung zwingend notwendig. Die arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus zwei Bausteinen: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.

Ohne Betriebsarzt geht es nicht

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten – abhängig von der Betriebsart. Und zwar gemeinsam für den Betriebsarzt Dr. med. Schlünzen sowie für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Zeit dafür ist pro Mitarbeitendem berufsgenossenschaftlich festgeschrieben (siehe „WZ-Codes“, Anmerk.: WZ=Wirtschaftszweige). Je nach Branchenzugehörigkeit fallen 0,5 h, 1,5 h oder 2,5 h Gesamt-Einsatzzeit pro Beschäftigtem und Jahr an. Auf den Bereich Arbeitsmedizin sollen dabei mindestens 20% – besser jedoch 40-50% – der Gesamt-Einsatzzeit entfallen.

Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht.

Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder unter anderem zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift2 geregelt.